Ausschreibung 2025

Präambel

Die OAI e.V. als Veranstalter, Promoter BABOONS und die örtlichen Kooperationspartner versuchen alles in ihrer Macht stehende, dass die hier aufgezeigten Regularien und Verhaltensmaßnahmen auch im Wettkampf umgesetzt werden. 2020 hat uns allerdings gezeigt, dass nicht vorhersehbare Ereignisse – wie die Corona-Pandemie – einzelne Veranstaltungen beeinflussen können. Insofern ist es auch 2025 möglich, dass Wettbewerbe von nötigen Änderungen oder Einschränkungen betroffen sind. OAI e.V., Promoter BABOONS und die Kooperationspartner werden alles dafür tun, damit wir unseren Sport ausüben können. Falls es nötig sein sollte, sind auch Änderungen im Reglement denkbar, die dann im Sinne des Sports erfolgen und vorher kommuniziert werden.

1. Veranstaltung

Der GaPa Vertical findet am Freitag, 25. April 2025, in Garmisch-Partenkirchen statt. Veranstalter ist die Offroad Association International e.V. (OAI e.V.).

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle ordentlich gemeldeten Personen, die im Besitz der offiziellen Startnummer des GaPa Vertical 2025 sind. Die Startnummer ist nicht übertragbar und von vorne gut sichtbar zu tragen.

Es sind keine Hilfsmittel an den Füßen (z.B. Stollenschuhe, Spikes, Grödeln, etc.) zugelassen. Um die Grasnarbe nicht unnötig zu schädigen sind lediglich normale Lauf- bzw. Trailrunschuhe zugelassen. Bei Nichtbeachtung erfolgt die Disqualifikation. Laufstöcke sind erlaubt.

Für Teilnehmer gilt ein Mindestalter von 14 Jahren (Jahrgang 2011).

Bei minderjährigen Teilnehmern ist das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter zur Anmeldung erforderlich. Ein Formular steht im Downloadbereich der offiziellen Homepage www.gapavertical.de zur Verfügung.

3. Strecken

Streckenlänge: ca. 650 m

Höhenmeter: ca. 190 m

Die Strecke verläuft auf der offiziellen Skiweltcup-Strecke am Gudiberg in Garmisch-Partenkirchen. Start ist im Olympia-Skistadion. Ziel ist am oben am Gudiberg und wird durch einen Luftbogen gekennzeichnet. Die Strecke ist anspruchsvoll und durchgehend steil. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Strecke aufgrund von Wetterbedingungen kurzfristig zu ändern.

Die Startzeit gemäß Zeitplan ist verbindlich. Je nach Teilnehmeranzahl können die Starts in Gruppen erfolgen. Mögliche Gruppen und entsprechende Startzeiten werden vor Ort bekannt gegeben. Mit dem Startsignal beginnt die offizielle Zeitmessung.

4. Wertungen

Die Wertung erfolgt durch Zeitnahme. Sieger ist der jeweils Schnellste seiner Wertung. Je nach Teilnehmeranzahl gibt es verschiedene Altersklassenwertungen. Die Wertungsklassen werden vor Ort bekannt gegeben. Damen und Herren werden separat gewertet.

5. Anmeldung

Die Anmeldung ist online über www.gapavertical.de bis zum Erreichen der Kapazitätsgrenze, spätestens aber bis zum 18.04.2025, möglich und erst nach Zahlungseingang gültig. Die Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Die Starterliste wird im Internet veröffentlicht und dient als Zahlungseingangsbestätigung. Kurz vor der Veranstaltung werden die Teilnehmerinformationen per Mail versandt.

Sofern die Kapazitäten reichen, sind Nachmeldungen nur noch direkt vor Ort bis eine Stunde vor dem ersten Start möglich.

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Organisationsbeitrags. Dies gilt insbesondere bei Nichtteilnahme (Ausnahme: Geld-zurück-Garantie). Wird die Veranstaltung witterungsbedingt abgesagt, werden alle bezahlten Organisationsbeiträge zurückerstattet. Die Entscheidung ob die Veranstaltung stattfinden kann wird bis zum Vortag 12:00 Uhr getroffen und auf der offiziellen Homepage bekannt gegeben.

6. Leistungen

  • Personalisierte Startnummer mit aufgedrucktem Vornamen (bei Meldung und Zahlung bis 13.04.2025)
  • Bereitstellung von Urkunden im Internet
  • Zeitmessung und Auswertung
  • Bereitstellung von Ergebnislisten sowie Urkunden mit Zeit und Platzierung im Internet
  • Trophäen im Rahmen der Siegerehrung

7. Organisationsbeitrag

  • Erwachsene: 25,00 €
  • Minderjährige: 20,00 € (zugelassen ab 14 Jahren)

8. Duschen und Umkleiden

Im Olympia Skisprungstadion stehen kostenlose Toiletten zur Verfügung (abhängig von behördlichen Auflagen, z.B. Infektionsschutzauflagen).

9. Verpflegung

Läufertypische Verpflegung wird nach Rückfahrt mit dem Sessellift im Stadion gereicht. Zudem gibt es im Start-/Zielbereich eine Bewirtung mit Speisen und Getränken.

10. Siegerehrung

Nach der Veranstaltung stehen Urkunden zum Druck im Internet bereit. Im Rahmen der Siegerehrung werden die schnellsten Läufer prämiert. Die Ehrung erfolgt wie unter dem Punkt „Wertung“ in dieser Ausschreibung angegeben! Es werden Trophäen vergeben. Die Prämien werden nur persönlich an die Teilnehmer und nur bei der Siegerehrung überreicht. Eine Nachsendung erfolgt nicht.

11. Widerspruchsfrist

Die vorläufigen Ergebnisse werden nach Zieleinlauf veröffentlicht. Widersprüche sind sofort und vor Beginn der Siegerehrungen an den Veranstalter zu richten. Ein entsprechendes Formular ist an der Information verfügbar. Danach eintreffende Widersprüche können nicht mehr berücksichtigt werden. Die endgültigen und offiziellen Ergebnislisten werden im Internet bereitgestellt.

12. Disqualifikation

Abkürzungen, unsportliches Verhalten oder unerlaubte Hilfe durch Dritte führen zur sofortigen Disqualifikation.

Es sind keine Hilfsmittel an den Füßen (z.B. Stollenschuhe, Spikes, Grödeln, etc.) zugelassen. Um die Grasnarbe nicht unnötig zu schädigen sind lediglich normale Lauf- bzw. Trailrunschuhe zugelassen. Bei Nichtbeachtung erfolgt die Disqualifikation. Laufstöcke sind erlaubt.

Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er sein Umfeld und die Umwelt nicht unnötig belästigt oder belastet. Entstandener Müll ist grundsätzlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen oder wieder mitzunehmen.

Den Anweisungen der Veranstalter und deren Helfern ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen kann der Teilnehmer ohne Verwarnung disqualifiziert werden.

13. Zeitnahme

Die Zeitnahme erfolgt computergestützt nach Bruttozeit (ab Startschuss). Vorläufige Ergebnisse stehen nach dem Zieleinlauf zur Verfügung. Die offiziellen Ergebnisse können ebenso wie die Urkunde nach der Veranstaltung über die offizielle Homepage abgerufen werden.

14. Ummeldungen

Ummeldungen müssen per Mail ( info@gapavertical.de) spätestens bis zum Meldeschluss am 18.04.2025 beantragt werden. Bei Nichtteilnahme (Ausnahme Geld-zurück-Garantie) erfolgt keine Rückerstattung des Organisationsbeitrages. Bei sämtlichen Ummeldungen wird eine Ummeldegebühr von 10,- Euro fällig.

15. Sonstiges

Das Stattfinden des GaPa Vertical ist witterungsabhängig. Die Entscheidung ob die Veranstaltung stattfinden kann wird bis zum Vortag 12:00 Uhr getroffen und auf der offiziellen Homepage bekannt gegeben. Bei witterungsbedingter Absage werden die Startgebühren zu 100% zurückerstattet.

16. Datenschutz

Die Teilnehmer am GaPa Vertical erklären sich mit der allgemeinen Datenschutzerklärung von OAI/BABOONS-Veranstaltungen einverstanden.

17. Sicherheitshinweise

Laufsport kann gesundheitliche Risiken und Gefahren mit sich bringen. Jedem Teilnehmer wird empfohlen, sich in regelmäßigen Abständen ärztlich untersuchen zu lassen, um seine körperliche Eignung zu überprüfen. Der GaPa Vertical ist über eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung versichert. Die Versicherung bezieht sich räumlich nur auf die Strecke sowie das Start-/Zielgelände und zeitlich nur auf diese Veranstaltung. Die Strecke führt größtenteils über nicht gesperrte Wanderwege und wird durch Dritte entsprechend parallel zur Veranstaltung genutzt.

18. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer

Alle Teilnehmer nehmen ausschließlich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Die Teilnehmer verzichten durch die Anmeldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegenüber allen an der Durchführung der Veranstaltung Beteiligten, insbesondere gegenüber

  • den Veranstaltern, deren Beauftragten und Helfern
  • den/die Eigentümer der für die Veranstaltung genutzten Grundstücke sowie der baulichen Anlagen und Einrichtungen, gegen den Betreiber der für die Veranstaltung genutzten Strecke und dessen/deren Beauftragte und Helfer
  • dem Promoter

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnehmer normale Verkehrsteilnehmer sind. Im öffentlichen Verkehrsraum gilt die StVO vollumfänglich.

Bei Anmeldung minderjähriger Teilnehmer erklären sich die gesetzlichen Vertreter mit der Teilnahme und den Bedingungen dieser Ausschreibung einverstanden. Bei Teams gilt der Absender der Meldung als Ansprechpartner und akzeptiert stellvertretend für alle Starter die Bedingungen dieser Ausschreibung.

Diese Vereinbarung wird mit Absendung der Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam (Änderungen dieser Ausschreibung sind vorbehalten).

Weißenburg, März 2025

OAI e.V.

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